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Werkunternehmer trägt das Einschätzungs- und Prognoserisiko; §§ 254, 278, 280, 633ff BGB, 315, 538 Abs. 2 Nr. 1, 547 Nr. 6 ZPO
OLG Hamm, AZ: 24 U 43/13, 25.11.2014
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Keywords: Werkvertragsrecht Stufe kleinere Fenster Türen Mieten Schadensersatz Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bauunternehmer Haftung Mangelhaftigkeit Mängel Bottrop
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