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Rechtsanwalt muss für seinen Mandanten den sichersten Weg gehen und darf nicht auf die Fachkompetenz der Gerichte vertrauen; §§ 675 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB; 12 Abs. 3 VVG a. F.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 74/08, 17.09.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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