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Keine einstweilige Verfügung auf Unterlassen einer Eigentümerversammlung bei Einberufung durch unzuständige Person; §§ 24 WEG; 940 ZPO
LG München I, AZ: 36 T 14667/14, 30.07.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Damit ist die Rechtsprechung bzgl. der Frage, ob die Durchführung einer Eigentümerversammlung durch einstweilige Verfügung untersagt werden kann, wenn die Einladung durch eine unzuständige Person erfolgt, wieder mal um eine Auffassung reicher und die Rechtssicherheit um eine Entscheidung ärmer. Im Ergebnis dürfte die spätere Anfechtung der sicherere Weg sein, da das LG München nicht das einzige Gericht ist, welches einem Eigentümer den einstweiligen Rechtsschutz unter Hinweis auf die spätere Anfechtungsmöglichkeit versagt hat.
Verbundene Urteile
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AG Tettnang, AZ: 8 C 95/21, 09.02.2021
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AG Kassel, AZ: 803 C 4964/15, 25.11.2015
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: einstweilige ANordnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Ablauf Verwalterbestellung einberufungsmangel Eigentümerversammlung Bottrop
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