Detailansicht Urteil
Vermieter hat keinen Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlung; § 556 Abs. 2 S. 1 BGB
AG Gladbeck, AZ: 12 C 215/14, 23.04.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt betriebskostenabrechung Nebenkostenabrechnung Frank DOhrmann Bottrop Nebenkostenvorauszahlung Betriebkostenvorauszahlung
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Beschluss Tierhaltung Kurioses Treppenlift Wohnungseigentümer Garage Sondereigentum Abmahnung Jahresabrechnung Arzthaftung Mietminderung Miete Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Protokoll Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Abschleppen Teilungserklärung Telefonwerbung Makler Kündigung Wurzeln Beirat Schimmel Veränderung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!