Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Fehlende Neutralität kann zur Ungeeignetheit des WEG-Verwalters führen
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 165/13, 05.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Anfechtungsfrist des § 46 WEG ist nicht versäumt, wenn die Kläger zeitnah den angeforderten Kostenvorschuss gezahlt. Den Klägern mkann nicht angelastet werden, dass es Probleme bei der Suche nach einem Ersatzzustellungsvertreter gegeben hat, weil der eigentlich als Ersatzzustellungsvertreter gewählte Miteigentümer zum Kreis der Kläger gehört und als möglicher Zustellungsvertreter somit ausschied.

Die Bestätigung einer angefochtenen Verwalterbestellung ist etwas anderes als die Wiederwahl des Verwalters und bedarf in der Einladung einer besonderen Ankündigung, § 23 WEG.

Ein Verwalter kann für seine Wiederwahl ungeeignet sein, wenn er die notwendige Neutralität nicht wahrt und unbequeme Eigentümer diffamiert.

Im Rahmen einer Fortsetzungsversammlung ist der Verwalter nicht berechtigt, einen in der Vorversammlung zurückgestellten Beschluss erneut zur Beschlussfassung zu stellen.

In der Fortsetzungsversammlung müssen die Vollmachten von vertretenen Eigentümern nicht erneut vorgelegt werden.

Einem Eigentümer darf auf einer Versammlung auch dann kein Hausverbot erteilt werden, wenn dieser beleidigende Äußerungen tätigt.


mitgeteilt durch Dr. Dr. Peter Kunth, Frankfurt am Main
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: FRank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung verwalterwahl ungeeigneter Anfechtungsklage