Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG
OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Werbeanruf bei einem Rechtsanwalt zum Abschluss eines Internetauftritts stellt eine unzulässige Telefonwerbung i.S.d. § 7 II UWG dar.

Eine unzumutbare Belästigung durch einen Telefonanruf liegt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. UWG vor, wenn mit Telefonanrufen geworben wird, mit denen der angerufene Gewerbetreibende oder Freiberufler, nicht zumindest mutmaßlich einverstanden ist.

Bei einer Telefonwerbung im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich ist von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen, wenn die Umstände vor dem Anruf sowie Art und Inhalt der Werbung eine solche nahe legen. Ein ausreichend großes Interesse des Gewerbetreibenden kann zwar schon dann gegeben sein, wenn die Telefonwerbung in einem sachlichen Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung steht. Eine solche Geschäftsverbindung bestand hier aber zwischen dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers und der Antragsgegnerin mit ihrem spezifischen Unternehmensgegenstand nicht. Diese konnte unabhängig davon auch bei verständiger Würdigung aller ihr bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners nicht annehmen (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag; Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62). Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24 / 05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschineneintrag).
Die Entscheidung des Senats ist sowohl hinsichtlich der Bejahung des Wettbewerbsverhältnisses als auch hinsichtlich des Wettbewerbsverstoßes in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des BGH zutreffend. Spätestens seit dem klarstellenden Urteil des BGH ( Urteil vom 20.09.2007 Az. I ZR 88/05 Suchmaschineneintrag ) zur Telefonaquise dürfte sämtlichen hier vorgebrachten Gegenargumenten der Boden entzogen sein.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: einstweilige Verfügung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Telefonwerbung Telefon Kaltaquise UWG § 7 Wettbewerbsverhältnis Rechtsmißbrauch Marktteilnehmer euroweb Rechtsmissbrauch Mitbewerber Aktivlegitimation mutmaßliches Einverständnis mutmaßliche Einwilligung § 8 IV UWG bestehende Geschäftsverbindung Freiberufler Gewerbetreibender demselben Markt Dienstleistungen Abnehmerkreis konkret konkretes Dringlichkeit 12 Gewerbetreibende Gewerbetreibender B2B Unternehmen Telefonanruf