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Grundbuchänderungen bedürfen grds. der Zustimmung aller Wohnungseigentümer; §§ 8 WEG; 892 BGB; 53 Abs. 1 GBO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 7/13, 04.12.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 211/11, 27.04.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuch Änderung Aufteilungsplan Teilungserklärung Begründung Kellerräaume Wohnzwecken Nutzungsänderung
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