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Zum Sonderkündigungsrecht einer Einliegerwohnung bei zwei vom Vermieter genutzen Wohneinheiten; § 573a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 90/10, 17.11.2010
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Ein Wohnhaus, in dem sich neben je einer Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine selbständig als Wohnung nutzbare Einliegerwohnung im Untergeschoss befindet, ist auch dann kein "Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" im Sinne des § 573a Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter neben der Erdgeschosswohnung auch die Einliegerwohnung nutzt.

Unter einer Wohnung wird gemeinhin ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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