Detailansicht Urteil
Änderung der BGH-Rechtsprechung: Renovierungsklauseln bei unrenoviert überlassener Wohnung unwirksam; §§ 535, 307 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 185/14, 18.03.2015
Mitteilung
herunterladen
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 242/13, 18.03.2015
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Übergabeprotokoll Übernahmeprotokoll Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Dekorationsarbeiten AUszug Schadensersatz Schadenersatz Mietvertrag Mangel Mängel KLausel AGB
Ähnliche Urteile
- Mieter hat ohne Rechtsgrund Wohnung renoviert: Vermieter haftet aus ungerechtfertigter Bereicherung / Zur Aufrechnung einer Mietkaution nach Vermieterwechsell; §§ 551, 812, 184 BGB
- Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
- Zur Erhöhung der Kostenmiete durch vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel; §§ 535, 306, 241 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Jahresabrechnung Sondereigentum Miete Arzthaftung Veränderung Garage Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Telefonwerbung Makler Wurzeln Kurioses Schimmel Mietminderung Abschleppen Tierhaltung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Protokoll Verkehrsunfall Treppenlift Verwalter Beschluss Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Kündigung Beirat Organisationsbeschluss Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Zwar muss der Mieter den Zustand der unrenoviert übernommenen Wohnung darlegen und beweisen, jedoch wird sich das Prozessrisiko für den Vermieter deutlich erhöhen, weil künftig der Mieter durch Zeugenbeweis den Zustand der Wohnung bei Übergabe als unrenoviert als Verteidigungsmittel im Prozess vortragen wird.
Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BGH ist es nunmehr noch wichtiger, den Zustand der Mietwohnung bei Mietbeginn genau zu dokumentieren, da nicht nur die Frage, ob eine Wohnung renoviert war oder nicht eine Rolle spielt, sondern auch die Frage, welche Schäden bei der Übergabe einer nicht renovierten Wohnung schon vorhanden waren und welche Schäden während des Mietverhältnisses hinzugekommen sind (Verschlechterung).
Für die Begründung neuer Mietverhältnisse gilt für den Vermieter nunmehr, entweder ein penibel genaues Protokoll zu verfassen und vom Mieter unterschrteiben zu lassen oder aber die Wohnung renoviert zu übergeben und dies ebenfalls schriftlich im Mietvertrag zu vermerken.
Anderenfalls wird der Vermieter künftig noch häufiger auf den Renovierungskosten sitzen bleiben.