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kein Anspruch auf Entfernung eines Zaunes unmittelbar neben der Grundstücksgrenze
AG Bottrop, AZ: 11 C 338/07, 04.09.2008
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Nach Auffassung des Amtsgerichts ist ein Grenzzaun, der wenige Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet wird, keine Grenzeinrichtung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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