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keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Wechsel des Gesellschafters einer einen Miteigentumsanteil bildenden GbR, § 12 Abs. 1 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 23/11, 29.03.2011
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Eine in der Teilungserklärung vorgesehene Verwalterzustimmung gilt nicht bei einem Wechsel eines Gesellschafters einer Wohnungseigentums-GbR. Denn es liegt bereits keine Veräußerung i. S. v. § 12 Abs. 1 WEG, dem die Regelung der Wohnungseigentümergemeinschaft nachgebildet ist, vor. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist der Vollzug eines Rechtserwerbs außerhalb des Grundbuches. Es handelt sich nur um die Übertragung der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, jedoch nicht um die Übertragung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung Verwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Eigentümer Wohnungseigentümer Unbestimmtheit WEG Veräußerung Wohneigentum GbR Grundbuch Gesellschafterwechsel