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Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen muss das Ermessen des Gerichts erkennen lassen; §§ 3 ZPO; 51 Abs. 2 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 95/14, 22.01.2015
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Die Festsetzung eines solchen Regelstreitwerts für Wettbewerbssachen ist mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen.

Denn den Parteien wird durch diese Festsetzungspraxis regelmäßig die Möglichkeit genommen, die Nichtzulassung der Revision durch das Revisionsgericht überprüfen zu lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: UWG Streitwertfestsetzung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Regelstreitwert Bottrop