Detailansicht Urteil
Keine Aufrechnung wegen Mietmangel gegenüber Heizkostenabrechnung; § 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 451/14, 05.03.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietmangel Vermieter Heizkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Teilungserklärung Arzthaftung Eigentümerversammlung Protokoll Miete Schimmel Kündigung Verwalter Beschluss Kurioses Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Abschleppen Beirat Garage Anfechtungsklage Nachbarrecht Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Tierhaltung Sondereigentum Jahresabrechnung Wurzeln Treppenlift Gegenabmahnung Veränderung Einstimmigkeit Makler Mietminderung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Wohnungseigentümer Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!