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Keine Aufrechnung wegen Mietmangel gegenüber Heizkostenabrechnung; § 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 451/14, 05.03.2015
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Keywords: Mietmangel Vermieter Heizkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann bottrop
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