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Neuwahl eines WEG-Verwalters erfordert mehrere Vergleichsangebote; § 10, 27 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/14, 07.01.2015
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Vor der erstmaligen Bestellung eines Verwalters müssen Alternativangebote anderer Verwalter eingeholt werden und diese Angebote an die Wohnungseigentümer übersandt werden.

Denn nur durch die Alternativangebote kann dem Wohnungseigentümer aufgezeigt werden, welche Unterschiede zwischen den Angeboten bestehen, und woran sie bei rein rechnerischer Betrachtung mit den verschiedenen Verwaltern sind.

Die reine Aufforderung an die Wohnungseigentümer, gegebenenfalls eigene Vorschläge zu unterbreiten, genügt insoweit nicht.

Alternativangebote sind auch nicht deshalb entbehrlich, wenn sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer im Vorfeld der Versammlung auf den gewählten Verwalter verständigt hatte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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