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Mutter kann nicht Vater des von ihr geborenen Kindes werden; §§ 1591, 1626a BGB; 11, 19, 21 PStV; 5, 7, 10f TSG
KG Berlin, AZ: 1 W 48/14, 30.10.2014
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Ein Frau-zu-Mann Transsexueller, der nach der Änderung seines personenstandsrechtlichen Geschlechts ein Kind empfangen und geboren hat, ist in das Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinen (früheren) weiblichen Vornamen einzutragen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Beteiligten zu 1) ist nicht verletzt. Die allgemeinen Folgen einer Geschlechtsänderung (§ 10 Abs. 1 TSG) sind im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte der Kinder eingeschränkt. Der Gesetzgeber verfolgt ein berechtigtes Anliegen, wenn er ausschließen will, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeugen, weil dies dem Geschlechtsverständnis widerspräche und weitreichende Folgen für die Rechtsordnung hätte.

Die Voraussetzungen und Folgen von Mutterschaft und Vaterschaft unterscheiden sich erheblich. Für die Mutterschaft des Beteiligten zu 1) ist es irrelevant, ob der Beteiligte zu 2) genetisch von ihm abstammt. Auch im Fall der (unzulässigen) Übertragung einer fremden Eizelle wäre der Beteiligte zu 1) seine Mutter. Nur als solche steht ihm die elterliche Sorge zu (§ 1626a Abs. 3 BGB), aus der auch das Recht zur Namensbestimmung folgt.

Abgesehen von einer hier nicht in Rede stehenden Annahme als Kind (§§ 1741 ff. BGB, § 9 Abs. 7 LPartG), kann ein Kind – auch rechtlich – nicht gleichzeitig zwei Väter haben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: BGB § 1591, § 1626a Abs. 3; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 4; PStV § 11, § 19 i.V.m. Anlage 1 Nrn 1201 ff. und Anlage 4; TSG § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10, § 11 S. 1 Transexuellen Geschlechtsumwandlung Vater Mutter Kind Geburt rechtlicher medizinischer genetischer Vater Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Vaterschaftstest Vaterschaftsanerkennung kurioses