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Zur Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner der Kommunalabgaben; §§ 44, 77 AO; 3, 7 Abs. 1, 7 KAG; 59 LVwVG; 1 Abs. 2 u. 5, 10 Abs. 6 WEG
VG Neustadt an der Weinstraße, AZ: 4 K 777/14, 11.12.2014
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OVG Lüneburg, AZ: 9 ME 15/10, 01.07.2010
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VG Gelsenkirchen, AZ: 13 K 710/08, 16.09.2009
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BVerwG Leipzig, AZ: 10 B 65. 05, 11.11.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kommunale Abgaben steuern gebühren Beitrage Beiträge Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop gesamtschuldner Haftung
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