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Zur Anrechnung von Ausgleichszahlungen uaf die Reisepreisminderung; § 651d BGB; Art. 12 FluggastrechteVO
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 126/13, 30.09.2014
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Bei einem Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung aufgrund großer Verspätung des Rückfluges nach § 651d BGB handelt es sich um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch nach Art. 12 Abs. 1 FluggastrechteVO.

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung allein wegen großer Verspätung gewährte Ausgleichsleistungen auf den Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung nach § 651d BGB aufgrund derselben großen Verspätung anzurechnen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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