Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Hunde müssen nicht in Eigentümergemeinschaft angeleint werden; § 15 Abs. 2 WEG
LG Itzehoe, AZ: 11 S 58/13, 28.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nichtig ist ein Beschluss, wenn er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare Regelung enthält. Das ist der Fall wenn unklar ist, wann ein Fahrrad "häufig" und wann es "weniger häufig" genutzt wird. Diese Unklarheit lässt sich auch nicht durch Auslegung beseitigen.

Die Wohnungseigentümer können einen Bereich als Stellplatz für Besucher zur Verfügung zu halten oder für ein Zweitfahrzeug zu nutzen. Diese Berechtigung ist jedoch durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen des § 15 Abs. 2 WEG einschränkbar.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es keinen Anspruch auf eine generelle Anleinpflicht von Hunden, wenn das Interesse der übrigen Mitglieder auch durch andere Verhaltensregeln gewahrt werden kann (a.A.: so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebrauchsregelung Parkplatz Stellplatz Anleinpflicht Hunde Wohnungseigentümergemeinschaft parken EInschränkung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop anleinen Katzen Tierhaltung