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Zur Abgrenzung der Zurückbehaltungsrechte aus §§ 273, 320 BGB beim Mangel im Mietrecht
LG Essen, AZ: 15 T 1/15, 05.02.2015
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AG Berlin-Neukölln, AZ: 6 C 540/12, 11.07.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zurückbehaltungsrecht mietminderung Schimmel Mängel Mangel Verzug fristlose Kündigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag mieter Vermieter Mietverhältnis
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