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Erbengemeinschaft nicht parteifähig/OLG-Zuständigkeit in der Berufung, wenn ein Streitgenosse seinen Sitz im Ausland hat; §§ 2032 BGB; 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 94/05, 17.10.2006
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LG Dortmund, AZ: 1 S 331/13, 09.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parteifähigkeit Ausland Berufung Zuständigkeit OLG Oberlandesgericht mehrere Streitgenossen nebenintervention
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