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Erbengemeinschaft kann keine Anfechtungsklage erheben; §§ 46 WEG, 50 ZPO
LG Dortmund, AZ: 1 S 331/13, 09.09.2014
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Eine Erbengemeinschaft ist nicht parteifähig und daher auch nicht berechtigt, den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung anzufechten. Eine Erbengemeinschaft ist nach der Rechtsprechung des BGH, welche für die Kammer trotz der gegenteilig in der Literatur vertretenen Auffassung maßgeblich ist, nicht rechtsfähig, (vgl. BGH NJW 2006, 3715, Rn. 7, zitiert nach juris; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 50, Rn. 27a und 29).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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