Detailansicht Urteil
Erbengemeinschaft kann keine Anfechtungsklage erheben; §§ 46 WEG, 50 ZPO
LG Dortmund, AZ: 1 S 331/13, 09.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 94/05, 17.10.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erbengemeinschaft aktivlegitimiert Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerversammlung anfechtungsberechtigt anfechtungsbefugt
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Teilungserklärung Abmahnung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Beirat Garage Mietminderung Miete Treppenlift Telefonwerbung Veränderung Abschleppen Kurioses Beschluss Schimmel Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Protokoll Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Wurzeln Arzthaftung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Verwalter Anfechtungsklage Sondereigentum Nachbarrecht Wirtschaftsplan Makler Eigentümerversammlung Kündigung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!