Detailansicht Urteil
Außenlift als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 14, 22, 43 Nr. 4, 46 WEG
AG Ahrensburg, AZ: 37 C 23/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Konstanz, AZ: 12 C 17/07, 13.03.2008
-
OLG München, AZ: 32 Wx 51/05, 12.07.2005
-
LG Erfurt, AZ: 7 T 575/01, 19.02.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Bottrop Frank DOhrmann Aufzug bauliche veränderung Zustimmung einstimmigkeit Zustimmung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Beschluss Kündigung Schimmel Miete Anfechtungsklage Garage Sondereigentum Nachbarrecht Protokoll Gegenabmahnung Beirat Makler Telefonwerbung Treppenlift Kurioses Verwaltungsbeirat Verwalter Jahresabrechnung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Veränderung Abschleppen Tierhaltung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Wurzeln Nutzungsentschädigung Arzthaftung Mietminderung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!