Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung auch bei ungerechter Kostenverteilung wirksam; §§ 7 HeizostenVO, 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 3 WEG
AG Aachen, AZ: 119 C 78/13, 30.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Jahresabrechnung Unbilligkeit Anfechtungsklage Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottorp Heizkostenabrechnung Beschlussanfechtung Änderung Kostenänderung Kostenverteilerschlüssel Anspruch
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Arzthaftung Telefonwerbung Abschleppen Kurioses Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Wurzeln Nachbarrecht Einstimmigkeit Schimmel Treppenlift Nutzungsentschädigung Garage Mietminderung Wirtschaftsplan Makler Kündigung Verkehrsunfall Veränderung Anfechtungsklage Verwalter Beschluss Wohnungseigentümer Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Tierhaltung Protokoll Miete Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Abmahnung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!