Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Einmaliges Baumfällen als Kosten der Instandsetzung gem. §§ 2 Nr. 10 BetriebskostenVO, 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 16/14, 28.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Kosten für das Fällen von Bäumen - also eine einmalige Maßnahme - sowie Kosten für Ersatzbepflanzung und Instandsetzung sind nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung zu ersetzen.

Der Vermieter muss jedoch darlegen und beweisen, dass die geltend gemachten Kosten für die Gartenarbeit tatsächlich angefallen und die Höhe angemessen und ortsüblich ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenarbeiten umlegbare Kosten Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung mieter Vermieter Mietvertrag erforderlichkeit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Baumfällen Bäume beschneiden Gärtner kurioses