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Vermieterpfandrecht geht nächträglicher Sicherungsübereignung auch bei Vermieterwechsel vor; §§ 562 Abs. 1 Satz 1, 566 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 163/12, 15.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieterpfandrecht Mietsicherheit Insolvenzverwalter Mieter rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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