Detailansicht Urteil
Fahrschüler haftet nicht bei Verkehrsunfall/Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren; §§ 2 Abs. 15, 9 Abs. 5, 17 Abs. 1 u. 2, 18 Abs. 1 StVG
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 75/14, 18.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall rechtsanwalt Fahrlehrer Fahrschule Schadenersatz Schadensersatz kurioses
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Teilungserklärung Telefonwerbung Mietminderung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Verwalter Schimmel Wohnungseigentümer Veränderung Gemeinschaftseigentum Protokoll Beirat Jahresabrechnung Beschluss Verwaltungsbeirat Makler Wirtschaftsplan Treppenlift Abmahnung Nachbarrecht Miete Abschleppen Wurzeln Sondereigentum Gegenabmahnung Garage Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Kurioses Anfechtungsklage Tierhaltung Arzthaftung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!