Detailansicht Urteil
Zur Auslegung einer Kündigung des Vermieters gegenüber den Erben eines verstorbenen Mieters §§ 535, 564 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 25/14, 10.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Stuttgart, AZ: 10 S 112/15, 11.12.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ERben Mietvertrag Übernahmen übernehmen eintreten Mieter Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Sonderrechtsnachfolge Tod
Ähnliche Urteile
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Bedrohung durch Mieter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Veränderung Anfechtungsklage Makler Garage Beirat Wohnungseigentümer Nachbarrecht Sondereigentum Miete Kündigung Verwalter Wirtschaftsplan Beschluss Abmahnung Jahresabrechnung Abschleppen Organisationsbeschluss Treppenlift Protokoll Mietminderung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Arzthaftung Kurioses Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Schimmel Telefonwerbung Teilungserklärung Tierhaltung Einstimmigkeit Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!