Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Auslegung einer Kündigung des Vermieters gegenüber den Erben eines verstorbenen Mieters §§ 535, 564 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 25/14, 10.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es ist unerheblich, dass die Klägerin Räumung der Wohnung (zunächst) nur der Beklagten gegenüber begehrt. Die Rückgabepflicht mehrerer Mieter ist eine Gesamtschuld, die gegen jeden der Schuldner besonders geltend gemacht werden kann, §§ 427, 431 BGB.

Eine Kündigung gemäß § 564 BGB muss gegenüber sämtlichen Erben als Rechtsnachfolgern des verstorbenen Mieters erfolgen.

Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob der Vermieter seine auf § 564 BGB gestützte Kündigung ersichtlich an alle als nach dem Tod der Mieterin in Betracht kommende Erben richten wollte, §§ 133, 157 BGB.

Das Kind muss gemäß § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht wie ein übriger Angehöriger den Haushalt zusammen mit dem verstorbenen Mieter führen, sondern es reicht aus, dass es lediglich in dessen Haushalt gelebt hat.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ERben Mietvertrag Übernahmen übernehmen eintreten Mieter Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Sonderrechtsnachfolge Tod