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Auch ein sehr hohes Brautgeldversprechen nach iranischem Recht muss nicht sittenwidrig sein; §§ 138, 242 BGB
OLG Hamm, AZ: 8 UF 37/12, 04.07.2012
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AG Darmstadt, AZ: 50 F 366/13, 15.05.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 107/08, 09.12.2009
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 39/93, 05.02.1993
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kranzgeld Brautgeldzugabe Morgengeld Morgengabe Iranisches Zivilrecht § 1091 rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop kurioses
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