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Bezeichnung eines Teamleiters als Kollegenschwein rechtfertigt keine fristlose Kündigung; §§ 626 Abs. 1 BGB; 1 KSchG
LAG Köln, AZ: 11 Sa 905/13, 07.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beleidigung fristlose Kündigung Schwerbehinderung SchwBG Arbeitsrecht Arbeitgeber Mitarbeiter verhaltensbedingte Kündigung personenbedingte Abmahnung verfehlung ultima ratio kurioses
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