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Zur unzulässigen Stimmrechtsmajorisierung eines WEG-Beschlusses zur Verwalterwahl der eigenen Ehefrau; §§ 25 WEG; 242 BGB
LG Karlsruhe, AZ: 5 S 107/13, 04.11.2014
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Hat ein Mehrheitseigentümer durch sein Verhalten in der Vergangenheit gezeigt, dass er kraft seiner Stimmenmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, die zu offensichtlichen Verstößen gegen die bestehende Rechtslage geführt haben, führt nunmehr die Einsetzung Ehefrau des Ehemannes als Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der Gefahr, dass die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft weiter einseitig mitgestaltet.

Auf Grund dieser starken persönlichen "Verflechtung" zwischen dem Ehemann ist die Wahl der Ehefrau zur Verwalterin als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Auf Grund der rechtsmissbräuchlichen Stimmausübung des Beklagten war seine Stimmabgabe bei der Beschlussfassung nicht zu berücksichtigen. Mangels der erforderlichen Mehrheit war der unter Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss zur Verwalterwahl auf die Anfechtung der Klägerin hin aufzuheben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Anfechtungsklage Rechtsmissbrauch unzulässige Rechtsausübung Stimmrechtsmehrheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop