Detailansicht Urteil
Beschlussfassung über Jahresabrechnung lässt Forderungen aus dem Wirtschaftsplan unberührt; § 28 Abs. 2 WEG
AG Brake (Unterweser), AZ: 3 C 210/14, 29.10.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 26/14, 02.12.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 5724/09, 30.11.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Hausgelder Wohngelder Fälligkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Verkehrsunfall Abschleppen Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Makler Nutzungsentschädigung Kündigung Treppenlift Teilungserklärung Tierhaltung Abmahnung Nachbarrecht Beschluss Sondereigentum Beirat Schimmel Jahresabrechnung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Mietminderung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Kurioses Einstimmigkeit Veränderung Miete Wirtschaftsplan Garage Eigentümerversammlung Protokoll Gemeinschaftseigentum Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!