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Der Slogan "Stoppt Durchfall" ist irreführend, §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1, 8 UWG; 3a HeilMWerbG
OLG Schleswig, AZ: 6 U 15/13, 30.01.2014
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Der Slogan „L. stoppt Durchfall“ ist irreführend gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn der Durchfall tatsächlich erst nach 24 Stunden wirkt, da er fälschlich den Eindruck erweckt, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, und zwar binnen weniger Stunden.

Der Slogan begründet in dem Adressaten durchaus die - unstreitig enttäuschte - Erwartung, dass der Durchfall binnen weniger Stunden (jedenfalls nicht erst nach zwei Tagen) vollständig beendet sei, d.h. dass schon dann jegliche Symptome verschwunden seien. Diese Erwartung ist nicht schon dann erfüllt, wenn der Durchfall binnen weniger Stunden nicht vollständig beendet, sondern nur spürbar gelindert ist.

So beschreibt der Begriff „Stoppen“ z.B. auch in dem Slogan „Stoppt Tierversuche“ durchaus die Herstellung eines „Endzustandes“, also keineswegs nur einen „Vorgang“; der entsprechende Imperativ fordert also zur Herstellung eines solchen Endzustandes auf.

Auch „stoppt“ ein Auto nicht auch dann an einer Ampel, wenn es, während es an der Ampel vorbeifährt, immer langsamer wird („zielgerichteter Vorgang“), sondern nur dann, wenn es schon an der Ampel wirklich stehen bleibt („Endzustand“).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arzneimittel UWG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Unterlassungsanspruch 12 § kurioses