Detailansicht Urteil
Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 558 a Mieterhöhungsverlangen Stellvertreter Stellvertretung Hausverwalter Mieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Makler Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Treppenlift Kurioses Verwalter Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Tierhaltung Beirat Gemeinschaftseigentum Mietminderung Schimmel Garage Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Kündigung Abmahnung Veränderung Eigentümerversammlung Sondereigentum Protokoll Organisationsbeschluss Telefonwerbung Beschluss Arzthaftung Verkehrsunfall Abschleppen Teilungserklärung Nachbarrecht Wurzeln Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!