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Mieterhöhung schon vor Eigentumsumschreibung möglich; §§ 566, 558a, 812, 182, 185 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
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Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen.

Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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