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Mieterhöhung schon vor Eigentumsumschreibung möglich; §§ 566, 558a, 812, 182, 185 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/13, 02.04.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Mieter Vermieter Eigentumserwerb neuer Mieterhöhungsverlangen Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Eigentümerwechsel Eigentumswechsel
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