Detailansicht Urteil
Mieter darf Möbel an Außenwände stellen und muss nur zweimal täglich lüften; § 536 Abs. 1 BGB
LG Gießen, AZ: 1 S 199/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schimmel Feuchtigkeit Möbel Wand Wände Außenwand Abstand direkt Schrank Rechtsanwalt Frank DOhrmann Mieter Vermieter Mietmangel bauseitsbedingter nutzungsbedingter Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verkehrsunfall Miete Arzthaftung Veränderung Kurioses Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Abschleppen Beschluss Tierhaltung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Abmahnung Gegenabmahnung Schimmel Nutzungsentschädigung Kündigung Beirat Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Wurzeln Makler Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Nachbarrecht Protokoll Verwalter Einstimmigkeit Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!