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Kein Mietmangel, wenn Mietsache zum Zeitpunkt der Errichtung dem technischen Standard entsprach; §§ 536, 133, 157, 242 BGB; EnEV
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 80/12, 18.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Bausubstanz Wärmeisolierung Wärmedämmung Wärmedämmverbundsystem Energieeinsparverordnung gewerblicher Mietvertrag Gewerbemietrecht
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