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Rechtswidrige Videoüberwachung eines Straftäters; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46
EuGH Luxemburg, AZ: C 212/13, 11.12.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Datenschutz Kameraüberwachung Videoaufzeichnung filmen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Haus Hof Schutz Videoüberwachungsanlage
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Jetzt zeigen schon die Übeltäter die rechtschaffenden Bürger an und bekommen auch noch recht.