Detailansicht Urteil
Objektiver Pflichtverstoß eines WEG-Verwalters begründet noch keine Kostentragungspflicht aus § 49 Abs. 2 WEG
LG München I, AZ: 1 T 18206/12, 29.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 98/11, 31.12.2012
-
LG Lüneburg, AZ: 9 T 87/11, 20.10.2011
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 359/11, 17.02.2011
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 13 T 33/08, 03.11.2008
-
AG Königstein/Ts., AZ: 26 C 850/08, 21.10.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Kosten Prozesskosten Verwalterhaftung Pflichtverletzung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Protokoll Tierhaltung Makler Veränderung Wohnungseigentümer Arzthaftung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Abmahnung Kündigung Sondereigentum Schimmel Garage Einstimmigkeit Mietminderung Wurzeln Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Abschleppen Verwalter Jahresabrechnung Anfechtungsklage Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Beschluss Eigenbedarfskündigung Beirat Eigentümerversammlung Miete Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Nachbarrecht Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!