Detailansicht Urteil
Der Streitwert nach § 49a GKG bestimmt sich nach dem Nennbetrag des angefochtenen Beschlusses
OLG Bamberg, AZ: 3 W 94/10, 29.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 4 W 40/13, 10.09.2013
-
OLG Stuttgart, AZ: 5 W 32/11, 12.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Veränderung Makler Abschleppen Nachbarrecht Tierhaltung Protokoll Arzthaftung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Garage Abmahnung Miete Kündigung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Teilungserklärung Beirat Nutzungsentschädigung Beschluss Anfechtungsklage Treppenlift Organisationsbeschluss Mietminderung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Sondereigentum Wohnungseigentümer Kurioses Verwalter Gegenabmahnung Schimmel Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!