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Der Streitwert in WEG-Verfahren bestimmt sich gem. § 49a GKG nicht nach dem Nennwert der Beschlussanfechtung
OLG Stuttgart, AZ: 5 W 32/11, 12.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlussanfechtung Beschlußanfechtung Anfechtungsklage Jahresabrechnung wirtschaftsplan fünffaches Einzelinteresse aller Kläger Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Streitwertangabe
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