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Dachkonstruktion einer im Sondereigentum stehenden Garage ist Gemeinschaftseigentum; § 5 Abs. 2 WEG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1925/13, 28.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft garage Beschädigung Dach Garagendach Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Kostentragung Instandsetzung Instandhaltung
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