Detailansicht Urteil
Treppenhandlauf trotz Unterschreitung der Mindestbreite zulässig; §§ 22, 46 WEG
LG Bremen, AZ: 4 S 245/12, 20.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Münster, AZ: 10 A 2849/08, 25.11.2009
-
OLG München, AZ: 32 Wx 51/05, 12.07.2005
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche veränderung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümer barrierefreies Wohnen 554a BGB 554 a Anspruch Gehhilfe Lift
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Tierhaltung Beschluss Eigentümerversammlung Abmahnung Telefonwerbung Anfechtungsklage Nachbarrecht Schimmel Wirtschaftsplan Protokoll Miete Veränderung Einstimmigkeit Treppenlift Gemeinschaftseigentum Mietminderung Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Gegenabmahnung Verwalter Wurzeln Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Makler Abschleppen Beirat Arzthaftung Teilungserklärung Kündigung Sondereigentum Kurioses Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!