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Befangenheit eines Richters bei Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses; § 42 ZPO
AG Bottrop, AZ: 20 C 33/13 WEG, 09.10.2014
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Unabhängig davon, ob die gegen einen Richter erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht, begründet allein der Umstand, dass wegen der angeblichen Weitergabe von Dienstgeheimnissen ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Richter geführt wird, den Eindruck, dass das Verfahren nicht mehr objektiv geführt werden könnte.

Jedenfalls für die juristisch nicht bewanderten Prozessparteien könnte ein solcher Eindruck entstehen und zwar unabhängig davon, ob dies tatsächlich so ist oder nicht. Damit ist der genannte Umstand geeignet, Misstrauen gegen die unparteiliche Amtsführung des Richters zu rechtfertigen, denn es ist objektiv nachvollziehbar wenn die Parteien aufgrund des schwebenden Ermittlungsverfahrens die Befürchtung haben, der Richter könne der Sache möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen gegenüber stehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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