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Rückwirkende Verwalterbestellung in Wohnungseigentümergemeinschaft unzulässig
AG Bottrop, AZ: 20 C 32/14, 17.10.2014
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Eine rückwirkende Verwalterbestellung auf einer Eigentümerversammlung ist nicht zulässig. Der Verwalter kann nur für die Zukunft bestellt werden. Dies gilt jedenfalls für die Organbestellung des Verwalters. Etwas anderes kann für die schuldrechtliche Verpflichtung im Verwaltervertrag gelten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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