Detailansicht Urteil
Beschluss zur Abänderung des Kostenverteilerschlüssels zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer ist nichtig.§§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 3 u. 4, 22 Abs. 1 u. 2 WEG; 139 BGB
LG München I, AZ: 1 S 13821/13, 23.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG München I entspricht der mittlerweile einhelligen Rechtsprechung der Landgerichte sowie des BGH. In der Praxis der Beschlussfassungen und zum Teil auch noch in der Rechtsprechung der Amtsgerichte kommt es immer wieder zu Verwechselungen zwischen den weitreichenden Rechtsfolgen des § 16 Abs. 3 WEG und den engen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 WEG mit zum Teil gravierenden Fehlentscheidungen. Daher sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden, welche Kosten für welche Maßnahme letztlich auf welche Eigentümer umgelegt werden sollen. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich dabei.
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 393/13, 12.06.2014
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 127/12, 03.12.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
-
BayObLG München, AZ: 2Z BR 161/03, 25.09.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage bestimmtheit beschlusskompetenz Auslegung Rechtsanwalt frank Dohrmann Aufzug bauliche veränderung Beschlusskompetenz Bottrop Änderung des kostenschlüssels Kostenverteilerschlüssel Kostenverteilungsschlüssel
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Arzthaftung Kurioses Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Kündigung Beschluss Veränderung Tierhaltung Nachbarrecht Makler Mietminderung Treppenlift Jahresabrechnung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Schimmel Anfechtungsklage Protokoll Eigentümerversammlung Teilungserklärung Verkehrsunfall Miete Eigenbedarfskündigung Abschleppen Verwalter Wirtschaftsplan Abmahnung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Wurzeln Garage Gemeinschaftseigentum Beirat Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!