Detailansicht Urteil
Verwalter darf bei entsprechender Vereinbarung in der Teilungserklärung die Solvenz des Erwerbers umfassend prüfen; § 12 Abs. 2 WEG
LG Köln, AZ: 29 T 96/14, 08.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 269/12, 21.11.2013
-
AG Arnsberg, AZ: 3 C 710/13, 19.09.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Veräußerung Käufer erwerber neue Wohnungseigentümer Verwalterzustimmung bei verkauf Insolvenz Schufa-Auskunft unterlagen Belege Vermögensverhältnisse rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Gegenabmahnung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Miete Protokoll Anfechtungsklage Nachbarrecht Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Kündigung Sondereigentum Verwalter Schimmel Beschluss Arzthaftung Abmahnung Jahresabrechnung Treppenlift Mietminderung Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Veränderung Tierhaltung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Garage Wurzeln Beirat Einstimmigkeit Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!