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Vermieter kann Mangel ohne vorherige Besichtigung nicht pauschal bestreiten; §§ 535 Abs. 2, 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB
LG Berlin I, AZ: 63 S 238/13, 06.06.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mangelbeseitigung Mietminderung Wohnungsbesichtigung Bottrop
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