Detailansicht Urteil
Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann Aufwandsentschädigung beanspruchen; §§ 21, 29 Abs. 2 u. 3, 46 WEG
AG Hattingen, AZ: 28 C 30/13, 23.01.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 24 W 194/02, 29.03.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufwandentschädigung Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank DOhrmann Unkostenpauschale Rechnungen Schreibmaterial Büromaterial Bottrop Entschädigung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Wohnungseigentümer hat keinen generellen Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Nachbarrecht Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Verkehrsunfall Wurzeln Organisationsbeschluss Mietminderung Teilungserklärung Kündigung Sondereigentum Verwalter Treppenlift Schimmel Veränderung Gemeinschaftseigentum Protokoll Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Arzthaftung Beschluss Abschleppen Makler Eigentümerversammlung Telefonwerbung Kurioses Beirat Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Abmahnung Tierhaltung Wohnungseigentümer Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!