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Mieter hat Anspruch auf Prüfung der Abrechnungsbelege an seinem Wohnort; § 556 BGB
AG Günzburg, AZ: 2 C 837/13, 28.10.2013
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AG Berlin-Köpenick, AZ: 17 C 11/14, 04.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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